SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 7. März 2023

Nationalrat beschliesst Konkretisierung des Mietrechts

Untermiete und Eigenbedarfskündigung sollen neu geregelt und konkretisiert werden. Beide Vorlagen gehen nun in den Ständerat. Der Mieterverband hat vorsorglich das Referendum angekündigt.

Die grosse Kammer hat in der Frühjahrssession die Vorlage zu den beiden überwiesenen parlamentarischen Initiativen «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» (15.455, Egloff) und «Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen»  (18.475, Merlini/Markwalder) gutgeheissen und ist damit der Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission gefolgt.

Geht es nach dem Willen der Mehrheit im Nationalrat, soll die Untermiete zulässig sein, wenn der Mieter das Begehren zur Untervermietung dem Vermieter neu zwingend schriftlich unterbreitet. Dieser kann die Zustimmung neu nebst den bisherigen Gründen verweigern, wenn eine Untermietdauer von mehr als zwei Jahren vorgesehen ist.

Die Eigenbedarfskündigung soll neu rechtens sein, wenn der Vermieter einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Das geltende Recht sieht als Kriterium einen «dringenden Eigenbedarf» vor. Sodann werden die Möglichkeiten für die Anfechtung eingeschränkt, und es wird den Behörden bei der Interessenabwägung auferlegt, einen allfälligen Eigenbedarf des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte sowie die objektiv zu beurteilende Bedeutung und Aktualität dieses Bedarfs zu berücksichtigen.

Schliesslich hat der Nationalrat die parlamentarische Initiative «Befristeter Mietvertrag. Es braucht einen Mechanismus, um in Zeiten von Wohnungsmangel Missbrauch zu bekämpfen» (22.418, Dandrès) keine Folge gegeben. Mit dem Vorstoss sollten befristete Mietverträge der Formularpflicht unterstellt werden. Das Geschäft ist somit erledigt.

Florence Brenzikofer, GP BL
Foto: Florence Brenzikofer, GP BL

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