Der SVIT Schweiz spricht sich gegen die Landschaftsinitiative aus und stimmt darin mit dem Bundesrat überein, der die Initiative Parlament, Volk und Ständen zur Ablehnung empfiehlt. Allerdings teilt auch der SVIT das Kernanliegen der Volksinitiative, das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu stärken und den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen. Der zunehmende Problemdruck findet nicht zuletzt in der Zahl der entsprechenden Volksinitiativen seinen Niederschlag (Landschaftsinitiative, Zersiedelungsinitiative, Zweitwohnungsinitiative). Das nicht standortgebundenen Bauen ausserhalb Baugebiet dürfte ein Hauptgrund dafür sein. Es ist aus Sicht des SVIT unbestritten, dass die Bereitstellung von Wohn- und Arbeitsflächen für eine wachsende Bevölkerung und Wirtschaft im bestehenden Baugebiet erfolgen muss, und er unterstreicht gleichzeitig seine Forderung, Hürden für eine Innenverdichtung abzubauen.
Der SVIT Schweiz begrüsst das Ansinnen der Kommission, die Kernanliegen des bundesrätlichen Entwurfs und der Initiative aufzunehmen, den Entwurf zu vereinfachen und im ersten Vernehmlassungsverfahren umstrittene Aspekte wegzulassen. Damit entfallen verschiedene Vorbehalte gegen die Vorlage des Bundesrats von 2018. Ausserdem ist die Umsetzung der ersten Etappe des Raumplanungsgesetzes in den Kantonen inzwischen fortgeschritten. Insgesamt steht der SVIT Schweiz der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, hat jedoch Vorbehalte gegen einzelnen Bestimmungen.