SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 4. Mai 2023

Der SVIT Schweiz sagt Ja zum Klimaschutzgesetz

Um das Ziel des Bundes «Netto-Null bis 2050» zu erreichen, muss auch die Immobilienwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten. Das Klimaschutzgesetz gibt erste Antworten, wie der Weg der Umsetzung aussehen soll.

Am 18. Juni 2023 kommt das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvor­schlag zur Gletscher-Initiative) zur Abstimmung, da gegen dieses Gesetz das Referendum ergriffen wurde.

Erdöl und Erdgas sind nicht unendlich verfügbar und schaden dem Klima. Für eine langfristig sichere Energieversorgung der Schweiz ist es notwendig und sinnvoll, dass die Abkehr von den fossilen Energieträgern vorangetrieben wird.

Im Gebäudebestand muss insbesondere der Umstieg von den fossilen auf erneuerbare Heizungen geschafft werden. Laut Artikel 4 des Gesetzes müssen im Gebäudesektor bis 2040 die Treibhausgasemissionen um 80% und bis 2050 um 100% gesenkt werden. Der Bund gibt aber nicht nur diese Ziele vor, sondern unterstützt die Umsetzung auch finanziell. Dafür stellt der Bund über sechs Jahre je 200 Mio. CHF pro Jahr bereit. Mit diesen Mitteln können pro Jahr zusätzlich rund 10'000 Heizungen ersetzt werden.

Vergleicht man diese Zahlen mit den Erneuerungszyklen von Heizsystemen in Gebäuden sind diese Vorgaben realistisch. Darum unterstützt der SVIT Schweiz, zusammen mit Bauen Schweiz und vielen anderen Wirtschaftsverbänden, den Kantonen, Bundesrat und Parlament und sämtliche Parteien (mit Ausnahme der SVP) die Vorlage.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den Erläuterungen des Bundesrates unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20230618.html

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