In diesem Zusammenhang gilt es wieder einmal auf die Gefahren von Radon in geschlossenen Räumen (vor allem Kellerräume älteren Baudatums) hinzuweisen.
Was ist Radon?
Radon entsteht als Teil der Uranzerfallsreihe. Uran ist überall im Untergrund vorhanden. Beim natürlichen Zerfall von Uran entsteht unter anderem Radium und daraus Radon. Radonatome können weiter zerfallen. Es entstehen Polonium, Wismuth und Blei. Diese sogenannten Radonfolgeprodukte sind auch radioaktiv und schweben in der Atemluft. In Innenräumen lagern sie sich allmählich an Gegenständen, Staubpartikel und feinsten Schwebeteilchen, sogenannten Aerosolen, an. Sie können beim Einatmen in die Lunge gelangen, sich auf dem Lungengewebe ablagern und dieses bestrahlen. Dies kann zu Lungenkrebs führen.
Anpassungen der gesetzlichen Grenzwerte für Radon auf 1.1.2018
Die Bestimmungen zum Radonschutz sind in der Strahlenschutzverordnung (StSV) festgelegt. Am 1.1.2018 wurde der Grenzwert von 1000 Bq/m3 ersetzt durch einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration in «Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehreren Stunden pro Tag aufhalten». Neben diesem Referenzwert gilt an radonexponierten Arbeitsplätzen ein Schwellenwert von 1000 Bq/m3 für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration.
Was heisst das für die Immobilienwirtschaft?
Es ist davon auszugehen, dass das Thema Radon an Wichtigkeit zunehmen wird. Dies insbesondere im Bereich des Verkaufs und der Miete. Da die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind, ist dort, wo Radonhotspots sind (vgl. Radonkarte des Bundes) wohl in einer der nächsten Heizperioden eine Radonmessung angezeigt.
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