
12.10.2020
Die Rechtskommission des Nationalrats empfiehlt der grossen Kammer das Covid-19-Geschäftsmietegesetz zur Ablehnung. Sie hatte am vergangenen Donnerstag Anhörungen durchgeführt. Unter anderem konnten der SVIT Schweiz und der HEV Schweiz ihre Argumente aus der Sicht der Vermieter gegen das Gesetz darlegen (Auszug aus der Stellungnahme des SVIT Schweiz in der Anhörung vom 8. Oktober 2020 im Anhang). In der Abstimmung am Freitag sprach sich die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen gegen das Gesetz aus.
Der SVIT setzt weiterhin auf den bilateralen Verhandlungsweg. Die Empfehlung des Verbands geht dahin, trotz laufender parlamentarischer Diskussion Verhandlungslösungen anzustreben und allenfalls mit dem Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung abzuschliessen. Er anerkennt einerseits, dass sich viele von der Schliessung betroffene Gewerbetreibende in einer wirtschaftlich schwierigen Lage sind. Vermieter haben kein Interesse daran, Mieter – allenfalls sogar über ein Insolvenzverfahren – zu verlieren und einen Leerstand der Geschäftsflächen zu riskieren. Anderseits kann es in besonderen Konstellationen Gründe geben, von einer Mietzinsreduktion abzusehen. Die vermeintliche Pauschallösung des Geschäftsmietegesetzes wird dieser Vielfalt von Vertragsverhältnissen nicht gerecht.
Weiter ist der Verband der Auffassung, das geltende Mietrecht biete den Gerichten eine etablierte Grundlage und ausreichend Spielraum, in der Mängelfrage auf die spezifische Betroffenheit der jeweiligen Mietverträge einzugehen.
Das Geschäft wird vom Nationalrat am 29. Oktober 2020 in der Sondersession behandelt.