Der SVIT legt Muster für freiwilliges Schutzkonzept vor.
20.01.2021
Bürobetriebe sind gemäss Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) nicht verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten, sofern sie nicht unter Art. 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage fallen. Da jedoch in den Medien von Kontrollen über die Einhaltung der Homeoffice-Pflicht berichtet wird, hat der SVIT Schweiz eine Vorlage für ein freiwilliges Schutzkonzept erarbeitet. Dieses soll Unternehmen der Immobilienwirtschaft dabei helfen, unternehmensweit einheitliche Massnahmen zu ergreifen, Präsenz im Büro zu begründen und Lücken in den Schutzmassnahmen zu erkennen.