SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 13. Dezember 2022

SVIT pro Stromsparverordnungen

Der SVIT Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat eine Eskalationskaskade von Massnahmen bei einer schweren Strommangellage vorsieht, die darauf ausgelegt ist, möglichst lange eine funktionierende Wirtschaft und Infrastruktur zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat Parteien, Kantone und Verbände am 23. November zur Vernehmlassung über fünf Verordnungsentwürfe für den Fall einer Strommangellage eingeladen. Der SVIT Schweiz beschränkt sich in der Stellungnahme auf die «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» mit einem direkten Bezug zur Immobilienwirtschaft.

Grundsätzlich kann niemand Freude an den vorgeschlagenen Massnahmen haben, da sie – je nach Eskalationsstufe – das tägliche Leben von Privatpersonen und die Tätigkeit von Unternehmen massiv tangieren können. Es ist jedoch richtig, das bisher Undenkbare vorausschauend in Betracht zu ziehen. Auch kann man mit Fug und Recht die Wirkung und Durchsetzbarkeit einzelnen Massnahmen anzweifeln – beispielsweise Temperaturen von Waschgängen nicht über 40 Grad Celsius, Boilertemperatur nicht 60 Grad Celsius oder Betriebsverbot von Wäschetrocknern und Bügeleisen. Im Kern zielt die «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» aber darauf ab, Schlimmeres zu verhindern, namentlich die Kontingentierung und Netzabschaltungen.

Der SVIT Schweiz sieht jedoch auch Anpassungs- und Ergänzungsbedarf. So ist zu klären, ob und wie Unternehmen entschädigt werden, die durch behördliche Beschränkungen und Verbote in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit behindert werden, vergleichbar mit Unterstützungen während der Covid-Pandemie. In Bezug auf das Mietwesen – und zwar für den Wohnsektor als auch für gewerbliche Flächen – hält der SVIT Schweiz mit Blick auf die einschlägige jüngste Rechtsprechung an seiner Haltung fest, dass aus behördlich angeordnete Nutzungseinschränkungen und Betriebsschliessungen kein Anspruch auf Mietzinsreduktionen geltend gemacht werden kann. Dies betrifft namentlich, aber nicht nur die Raumtemperatur in Wohnräumen. Diese will der Bundesrat in der Eskalationsstufe 3 auf 18 Grad Celsius senken, sofern die Wärme über Elektroheizungen und Wärmepumpen produziert wird. Dies ist unverständlich, war doch der Bundesrat bei Gasheizungen auf Intervention hin auf 20 Grad eingeschwenkt. Im Sinn der Gleichbehandlung sollte das auch für die Energiesparmassnahmen gelten, könnte jedoch vorgezogen werden. Und schliesslich sollen aus Sicht des SVIT Schweiz Verbraucher und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch, die durch eigene Produktion von elektrischer Energie zur Deckung des Strombedarfs beitragen, generell bevorzugt behandelt werden.

➡️ Entwurf «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie»

➡️ Alle Vernehmlassungsvorlagen

 

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden