SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 21. Juli 2023

SVIT verurteilt Crawling-Exzess

Ein neuer Dienst der Maklerplattform Neho hat scharfe Reaktionen der Immobilienwirtschaft in der Westschweiz ausgelöst und den Anbieter zum Rückzug veranlasst. Es ist nicht das erste Mal, dass dieser die Grenzen des guten Geschäftsgebarens dehnt.

«Web Crawling», das Absaugen von Daten ab Webservern Dritter, liefert die Grundlage für vielfältige hilfreiche Erkenntnisse auch zur Immobilienwirtschaft, etwa für die Marktbeobachtung auf Online-Portalen. Wenn aber Inserate auf Immobilien-Markplätzen abgegriffen und quasi als eigene Angebote ausgegeben werden, überschreitet dies den Rahmen des fairen Wettbewerbs, im Zweifelsfall ist es sogar illegal. Genau dies tat unlängst die Maklerplattform Neho, indem sie vorgab, mit einem Angebot von 40 000 Immobilien über das breiteste Maklerangebot in der Schweiz zu verfügen. Die überragende Zahl dieser Angebote waren aber nicht solcher der eigenen Maklerkunden, sondern aus dem Netz abgegriffen – ohne die Zustimmung und Kenntnis der Verkäufer oder der betreffenden Makler. Interessenten erhielten überdies nur Zugang zu den Angebotsdaten, wenn sie ihre Kontaktdaten hinterliessen.

Der neue Service provozierte scharfe Reaktionen der Immobilienwirtschaft und Verbände in der Westschweiz, was Neho schliesslich dazu veranlasste, den Dienst wieder einzustellen. In der Deutschschweiz wurde der Dienst gar nicht erst lanciert. Es ist nicht das erste Mal, dass die Tätigkeit der Maklerplattform Fragen der Rechtmässigkeit aufwirft. Eine aggressive, auf die Konkurrenz abzielende Werbekampagne oder das Honorarmodell bei der Vermittlung von Entwicklungsarealen zogen bereits die Aufmerksamkeit von Juristen auf sich.

Der SVIT Schweiz verurteilt den Crawling-Exzess scharf und wird gemeinsam mit seinen Partnern rechtliche Schritte prüfen, sollte der Dienst in dieser oder ähnlicher Form wieder aufgenommen werden.

 

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