SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 28. November 2019

Wintersession: Raumplanung und Stockwerkeigentum

CO2-Gesetz kommt erst im Frühjahr in den Nationalrat

Noch bis zuletzt haben die Kommissionen der Eidgenössischen Räte getagt – und zwar in ihrer alten Zusammensetzung. Am 2. Dezember beginnt dann mit der Wintersession die neue Zeitrechnung. In dieser besonderen Konstellation wollte die Umweltkommission des Nationalrats ein brisantes Geschäft nicht zu Ende beraten: die Totalrevision des CO2-Gesetzes. Das bedeutet, dass die Kommission die Behandlung Mitte Januar fortsetzt und das CO2-Gesetz in die Frühjahrsession kommt – aber auch nur dann, wenn die «neue» Kommission nicht alle Beschlüsse in Frage stellt. Zuletzt hat sie den Kantonen bei der Umsetzung im Gebäudebereich mehr Zeit eingeräumt.

Aus Immobilienperspektive verspricht die Wintersession wenig Aufregung. Bereits am zweiten Sessionstag (3. Dezember) beugt sich die grosse Kammer über die Teilrevision / 2. Etappe des Raumplanungsgesetzes. Bei der Eintretensdebatte könnte aber bereits Schluss sein. Vor allem die Landwirtschaft lobbyiert intensiv für ein Nichteintreten. Aus Sicht des SVIT erhöhen sich dadurch aber die Chancen für die Annahme von restriktiven Volksinitiativen.

Das zweite Traktandum betrifft die gesetzliche Grundlage für das Stockwerkeigentum. Am 12. Dezember wir die grosse Kammer die Motion von Ständerat Andrea Caroni «55 Jahre Stockwerkeigentum – Zeit für ein Update» beraten. Die vorberatende Rechtskommission empfiehlt den Vorstoss ebenso wie der Bundesrat zur Annahme. Ist später auch der Ständerat dieser Auffassung, wird der Bundesrat damit beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, wie dies in einem vom Bundesrat in Auftrag gegebener Bericht fordert.

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