Die Immobilienwirtschaft und angrenzende Branchen verarbeitet viele Daten. In der überragenden Mehrheit sind dies jedoch keine besonders schützenswerten Personendaten gemäss DSG. Ungeachtet dessen hat die Gesetzesrevision für die Immobilienwirtschaft ein Bedeutung von erheblicher Tragweite.
Im Kern geht es darum, sich über den Datenanfall, den Umgang mit Daten, die Verantwortungszuordnung sowie die Sicherung und Archivierung von Daten in einem Unternehmen bewusst zu werden. Es gilt, entsprechende Prozesse zu definieren und das Thema auf Stufe Geschäftsleitung fest zu verankern. Bei kleineren und mittleren Unternehmen der Immobilienwirtschaft wird sich der Aufwand für eine gesetzeskonforme Umsetzung des DSG in überschaubarem Rahmen halten.
Wichtige Dokumente
-
Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Grundlagen (01.23de, Version 1.1)
-
Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Vorgehensempfehlung (01.23de, Anhang A, Version 1.1)
-
Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Muster-Datenschutzerklärung (01.23de, Anhang B, Version 1.1)
-
Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Richtlinie Datenschutz in der Immobilienwirtschaft (08.23de, Anhang C, Version 1.0)
-
Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Richtlinie Auskunftsbegehren (02.24de, Anhang D, Version 1.0)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Datenschutz in der Immobilienwirtschaft:
Branchenempfehlung zu Auskunftsbegehren