SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 10. April 2024

Der Bundesrat schraubt am Mietrecht

Der Bundesrat hat eine Reihe von Anpassungen der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) vorgestellt und schickt diese in die Vernehmlassung.

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) eröffnet. Mit den Änderungen sollen kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsentwicklung ermöglicht sowie Formvorschriften bei der Staffelmiete abgebaut werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 11. Juli 2024. Die Massnahmen waren bereits am 22. November 2023 angekündigt worden (siehe News des SVIT Schweiz):

  • Die pauschale Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerungen soll nicht mehr zulässig sein, sondern es muss das effektive Ausmass nachgewiesen werden (Artikel 12 Abs. 1bis VMWG).
  • Der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital soll von bisher 40 auf 28% reduziert werden (Art. 16 VMWG).
  • Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll um einen Hinweis ergänzt werden, dass bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können (Artikel 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 6 VMWG).
  • Das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um den zuletzt geltenden Stand für den Referenzzinssatz und die Teuerung ergänzt werden (Art. 19 Abs. 3 VMWG).

Auch an der Einschätzung des SVIT Schweiz hat sich seit November nichts geändert: Die Eingriffe in die Preisbildung am Mietwohnungsmarkt werden ihre Wirkung entfalten – allerdings anders als erwünscht. Einerseits führen künstlich tief gehaltene Mietzinse zu einem Mehrkonsum an Wohnraum. Anderseits sinkt die Wohnungsproduktion weiter, weil zu tiefe Erträge Neuinvestitionen wenig vorteilhaft erscheinen lassen. Verschärfungen der Wohnungsknappheit besonders in den Ballungszentren sind die Folge.

Die Beteuerungen des Bundesrats, nicht übermässig in die Vertragsverhältnisse eingreifen zu wollen oder gar Investitionen in das Wohnungsangebot zu hemmen, sind nicht glaubwürdig. Die Regierung verkennt, dass eine Vielzahl scheinbar minimalinvasiver Eingriffe den «Patienten Wohnungsmarkt» auch tötet. Denn private und institutionelle Investoren erkennen in diesen Massnahmen eine zunehmend schlechteres Investitionsklima. Offenbar ist der Bundesrat nicht gewillt, bei der Ursache der Wohnungsknappheit in den grossen Ballungszentren anzusetzen, der Überregulierung des Bauwesens und den untragbaren Bewilligungsverfahren.

Der SVIT Schweiz wird sich gegen eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen am Mietwohnungsmarkt zur Wehr setzen. Denn Leidtragende sind nicht nur die Vermieter, sondern auch all jene, die in den Ballungszentren eine Wohnung suchen, aber keine mehr finden.

Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, jetzt jede noch mögliche Mietzinsanpassung aufgrund der Kostensteigerung und der Teuerung voll auszuschöpfen.

 

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