Am 1. Januar 2024 ist das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft getreten.
In Ergänzung zur Branchenempfehlung «Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft» des SVIT Schweiz zum Umgang von Immobiliendienstleistern mit Versicherungsfragen erläutert Rechtsanwalt und Versicherungsspezialist Dr. iur. Alois Rimle anhand von praktischen Beispielen aus der Immobilienwirtschaft, wo die Zuständigkeit der Immobilienfachperson endet und jene eines Versicherungsvermittlers oder des Versicherungsunternehmens beginnt.
Download Branchenempfehlung und Erläuterungen
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Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft (04.24de, Version 2.1)135.96 KB
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Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft – Anhang A (Erläuterungen) (03.24de, Version 1.0)107.68 KB