SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 26. März 2020

Wir ziehen um!

Ende März ist der grösste Zügeltermin in der Schweiz. Über 50‘000 Personen werden in den nächsten Tagen umziehen. Der SVIT Schweiz fordert alle Mieter und Vermieter auf, unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitsmassnahmen am Umzugstermin festzuhalten. Dies ist für alle Betroffenen die beste Lösung!

Der SVIT Schweiz hat in Zusammenarbeit mit grossen Immobilienbewirtschaftungsunternehmen eine Vorgehensweise erarbeitet, wie auch in Zeiten des Coronavirus sicher im Sinne des BAG gezügelt werden kann.

1.      Die allgemeinen Verhaltensregeln nach BAG sind jederzeit einzuhalten

  • Alle waschen sich vor Betreten der Wohnung die Hände oder desinfizieren diese
  • Händeschütteln ist zu vermeiden!
  • Niesen oder Husten Sie in Armbeuge oder in ein Taschentuch!
  • Halten Sie mindestens 2 Meter Abstand voneinander

2.      Spezifische Verhaltensregeln bei Wohnungsabnahmen/-übergaben

  • Vor dem Termin dem bestehenden und neuen Mieter per Mail ein Schreiben zustellen (Textvorlage siehe nachfolgend). In diesem wird der Prozess zur Durchführung der Abnahme und Übergabe angezeigt.
  • Treffpunkt mit den Personen vereinbaren und darauf hinweisen, dass ausreichend Abstand gehalten wird (z.B. vor dem Hauseingang)
  • Die Termine für bestehende Mieter und Nachfolgemieter nicht zur gleichen Zeit ansetzen (in der Regel 1 Sunde dazwischen)
  • Der bestehende Mieter bleibt während der gesamten Dauer am Treffpunkt und kommt nicht mit in die Wohnung
  • Der bestehende Mieter soll sämtliche Schlüssel (sortiert), in der Küche (gut ersichtlich) deponieren. Diese sollen durch den Bewirtschafter desinfiziert werden.
  • Die Abnahme wird durch den Bewirtschafter durchgeführt (ohne Anwesenheit Dritter)
  • Nach erfolgter Abnahme zurück zum Treffpunkt
  • Das Protokoll wird nicht direkt unterschrieben und an beide Parteien per Mail (wenn alles ok ist) oder per Einschreiben (sollte etwas nicht in Ordnung sein und verrechnet werden müssen) zugestellt.
  • Der neue Mieter kann nun in die Wohnung gehen. Anzeigen, wo sich in der Wohnung die Schlüssel befinden.
  • Der neue Mieter kann dann die Reinigung ALLEIN in der Wohnung prüfen – allfällige Einwände muss er umgehend melden, damit geklärt werden kann, ob der bestehende Mieter/seine Putzfirma nochmals etwas nachreinigen muss.
  • Wenn alles ok ist, kann die Wohnung vom Nachmieter übernommen werden und er hat die Möglichkeit, weitere Mängel innert 14 Tagen anzuzeigen.
  • Wenn sich der neue Mieter nach Erhalt des Protokolls nicht innert 14 Tagen beim Bewirtschafter meldet (Post/Mail), erlangt das Protokoll seine Gültigkeit.
  • Sollte eine Nachreinigung nötig sein und der bestehende Mieter muss diese ausführen, sollen beide (bestehender + neuer Mieter) untereinander einen Termin für die neue Schlüsselübergabe abmachen und anschliessend dem Bewirtschafter mitteilen, ob alles geklappt hat.

3.      Text für Anschreiben an die Mieter

Sehr geehrter XXX
Sehr geehrte XXX  

Am DATUM, UHRZEIT, findet die Abnahme, respektive um UHRZEIT die Übergabe Ihrer Wohnung statt. Unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit BAG ist auch die Wohnungsabnahme und -übergabe möglich. Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation haben wir den Prozess einer Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe angepasst. Sie erhalten nachfolgend die entsprechenden Angaben.

Allgemein:

  • Bitte warten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt vor dem Haupteingang des Gebäudes.
  • Bitte halten Sie jederzeit zu anderen Personen einen Abstand von 2 Metern ein.
  • Wir verzichten auf das Händegeben oder auf Übergaben von Unterlagen.
  • Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Abnahme der Wohnung ohne Anwesenheit Dritter durchführen. Bitte warten Sie während dieser Zeit vor dem Haupteingang. Nach erfolgter Aufnahme des Wohnungszustandes werden wir zu Ihnen zurück zum Haupteingang kommen.
  • Am Termin selbst werden Sie kein Protokoll zur Unterschrift erhalten. Dieses wird Ihnen umgehend nach dem Termin per Einschreiben/Mail zugestellt.

Ausziehender Mieter – Ergänzende Information:

  • Bitte lassen Sie die Wohnungstür offen.
  • Bitte deponieren Sie alle Schlüssel (sortiert) in der Küche (gut ersichtlich).

Einziehender Mieter – Ergänzende Information:

  • Bitte prüfen Sie die Wohnung hinsichtlich Reinigung zum Zeitpunkt der Übernahme.
  • Sie haben die Möglichkeit nach Erhalt des Protokolls per Mail/Post während 14 Tagen weitere Mängel in der Wohnung anzuzeigen. Bitte mit Bildaufnahme alles an den zuständigen Bewirtschafter senden.
  • Eine Behebung von möglichen Mängeln, d.h. das Aufbieten von Handwerkern, werden wir selbstverständlich mit Ihnen absprechen.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Themen rund um Liegenschaften finden Sie unter: www.svit.ch/faq

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Beschreibungen:
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