Der Verband berät seine Mitglieder mit Richtlinien und Empfehlungen zum Verhalten in aktuellen Fragen.
E-Mobilität – Leitfaden für Mietliegenschaften
Revidiertes Datenschutzgesetz – Umsetzung in der Immobilienwirtschaft
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Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Grundlagen (01.23de, Version 1.1)
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Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Vorgehensempfehlung (01.23de, Anhang A, Version 1.1)
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Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Muster-Datenschutzerklärung (01.23de, Anhang B, Version 1.1)
Version 1.1 gegenüber 1.0: Berücksichtigung der allgemeinen Verjährungsfrist im Vertragsrecht
Aufgrund der allgemeinen Verjährungsfrist im Vertragsrecht (Art. 127 OR) von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten vertraglichen Leistung müssen Mietverträge über diese Dauer aufbewahrt werden.
ADB+: Standard für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
Standard und Anleitung zum Abschluss eines «Auftrags zur Datenbearbeitung» (ADB) zwischen Unternehmen. Der ADB+ Standard umfasst einen Mustervertrag sowie alle notwendigen Beilagen zur richtigen Umsetzung der Vorgaben aus dem DSG. Urheber: «the branch» in Abstimmung mit der Branchenempfehlung des SVIT Schweiz.
Stockwerkeigentum: schriftliche Abstimmungen und virtuelle Versammlungen
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Branchenempfehlung «Die Zulässigkeit von schriftlichen Beschlussfassungen und virtuellen Versammlungen im Stockwerkeigentum»
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Recommandation sectorielle "L'admissibilité des prises de décision écrites et des assemblées virtuelles dans les copropriétés".
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Raccomandazione di settore «L’ammissibilità delle delibere scritte e delle assemblee virtuali nella proprietà per piani»