Für die Finanzierung wurde ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell eingeführt. Bisher geleistete Kantonsbeiträge an die Anbieter von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen (angebotsorientierte Finanzierung) werden nun in Form von Bundesbeiträgen direkt den Absolvierenden zu Gute kommen. Die Bundesbeiträge decken bis zu 50% der anrechenbaren Kurskosten und werden direkt den Teilnehmern ausbezahlt.
Absolvierende von vorbereitenden Kursen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung abgelegt haben, können – unabhängig vom Prüfungserfolg – Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurse auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind, nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben und nicht bereits über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventionsberechtigt waren, was bis Mitte 2017 häufig im Rahmen einer Übergangsregelung der Fall ist. Es können nur Einzelpersonen und keine Firmen Anträge stellen.
Es sind nur Kurse gemäss der Meldeliste des Bundes subventionsberechtigt. Die Kurse der SVIT School sind bereits gemeldet.
Welche Lehrgänge bei der SVIT School sind davon betroffen?
Alle Lehrgänge in allen Regionen, die auf folgende eidgenössische Prüfungen vorbereiten:
- Immobilienbewirtschaftung mit Fachausweis
- Prüfungsfit 2 (für Repetenten Bewi)
- Immobilienbewertung mit Fachausweis
- Immobilienvermarktung mit Fachausweis
- Immobilienentwicklung mit Fachausweis
- Immobilientreuhand mit Diplom
Vorgehen zur Beantragung der Bundesbeiträge
Nach dem Absolvieren der Prüfung sind vom Teilnehmer folgende Dokumente zu beschaffen und auf der Internetplattform des Bundes einzureichen:
- Verfügung der Prüfungskommission über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
- Zahlungsbestätigung der SVIT School über die anrechenbaren Kurskosten (wird bei Kursende ausgestellt)
- Die Rechnung muss auf den Teilnehmer persönlich ausgestellt worden sein. Andernfalls kann keine Zahlungsbestätigung ausgestellt werden!
Der Bund prüft anschliessend den Antrag und zahlt den Betrag an den Teilnehmer aus. Die Auszahlung ist unabhängig vom Prüfungserfolg.
Fragen zur Auszahlung bitte direkt an das SBFI stellen

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